Mit reizvollen Landschaften, mächtigen Alpengipfeln, kristallklaren Seen und romantischen Städten gehört Bayern zu den beliebtesten Reisezielen in Deutschland. Ob beim Wandern durch Wälder und Wiesen, beim Wellness Camping oder beim Stadtbummel in München - ein Urlaub in Bayern ist zu jeder Jahreszeit ein Erlebnis.
Spezielle Vorschriften für Fahrten mit Anhängergespannen
Im südlichsten deutschen Bundesland gibt es über 700 Stellplätze, sodass die Ferien mit dem Wohnmobil vielseitig und abwechslungsreich sind. Zum Transportieren größerer Lasten sind Pkw-Anhänger ideal. Sportausrüstung, Kinderwagen und Gepäck, das für einen Campingurlaub benötigt wird, kann im Anhänger am besten transportiert werden. Unabhängig davon, ob es sich beim Anhänger um ein kleines "Baumarkt-Modell", einen größeren Anhänger wie einen Wohnwagen oder einen Spezialanhänger für Fahrräder, Motorräder, Boote oder Pferde handelt, gibt es im Umgang mit dem Anhänger einiges zu beachten. Zunächst ist die richtige Fahrerlaubnis beim Fahren mit Anhänger die wichtigste Grundvoraussetzung. Dabei hängt es im Wesentlichen von der Gesamtmasse des Anhängers ab, ob ein Führerschein der Klasse B (normaler Autoführerschein), B 96 oder BE benötigt wird. Zum Fahren eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 Kilogramm ist der Führerschein der Klasse B ausreichend. Für Wohnwagengespanne ist häufig der Führerschein B 96 notwendig. Bei PKW-Anhängern wird zwischen gebremsten Hängern, die über eigene Bremsvorrichtungen verfügen und ungebremsten Anhängern unterschieden. Vom jeweiligen Anhängertyp hängt auch die maximale Anhängelast ab. Diese höchstzulässige Last ist bei beiden Typen in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) vermerkt. Dabei können die maximalen Anhängelasten von Fahrzeugen stark variieren. Generell liegen sie zwischen einigen Hundert Kilogramm und 3,5 Tonnen und dürfen keinesfalls überschritten werden.
Der richtige Schutz für die Anhänger-Kombination
Beim Fahren mit einer Anhänger-Kombination sind einige Sonderregeln zu beachten. Grundsätzlich darf mit einem Fahrzeug der Klasse B höchstens ein Anhänger gezogen werden. Darüber hinaus bestehen bei Fahrten mit Anhänger andere Geschwindigkeitsbegrenzungen als beim Fahren ohne Anhänger. Abhängig vom Zugfahrzeug variiert die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 60 und 80 km/h. Falls außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens drei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung durch Leitlinien markiert sind, darf beim Fahren mit Anhänger der linke Fahrstreifen nur zum Linksabbiegen genutzt werden. Auf der Autobahn darf der linke Fahrstreifen hingegen für Anhänger-Fahrten meist gar nicht genutzt werden. Damit überholende Fahrzeuge nicht gefährdet werden, ist bei Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtlänge von mehr als sieben Metern außerhalb geschlossener Ortschaften ein sogenannter Einkehrabstand einzuhalten. Dabei muss der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug groß genug sein, um einem überholenden Fahrzeug das Einscheren problemlos zu ermöglichen. Seit 2002 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Anhänger, der im Straßenbetrieb genutzt wird, unabhängig vom Zugfahrzeug eine eigene Versicherung, die sogenannte Anhänger-Versicherung, haben muss. Verglichen mit der Autoversicherung weist die Anhänger-Versicherung meist deutlich günstigere Konditionen auf. Um den geeigneten Tarif zu finden, ist es sinnvoll, anhand eines Tarifvergleiches bei einem unabhängigen Vergleichsportal wie Verivox die Anhänger-Versicherungen verschiedener Versicherungsgesellschaft miteinander zu vergleichen. Die richtige Anhänger-Versicherung lässt sich mit dem Vergleichsrechner von Verivox anhand individueller Kriterien leicht finden. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt vom Wert des Anhängers und dessen zulässiger Gesamtmasse ab.
Fahren und Parken mit Kraftfahrzeuganhängern
Bis zum Jahr 2002 zählten Anhänger versicherungstechnisch zum jeweiligen Zugfahrzeug und waren automatisch in der KFZ-Versicherung mitversichert. Allerdings gestaltete sich im Versicherungsfall die Schadensregulierung häufig schwierig, sodass die meisten Fälle vor Gericht landeten. Seitdem die Anhänger nach der Gesetzesänderung in einer separaten Anhänger-Versicherung versichert sind, kommt es wesentlich seltener zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung entscheidet der Besitzer des Anhängers darüber, welcher Versicherungsumfang infrage kommt. Vom Gesetzgeber ist nur die Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, während optional Teil- und Vollkasko abgeschlossen werden können. Die Haftpflicht leistet gegenüber Dritten und springt bei Personen- und Sachschäden, die durch den Anhänger verursacht werden, ein. Bei der Teilkasko ist der Anhänger zusätzlich gegen Brand, Kurzschlüsse, Diebstahl, Zusammenstoß mit Haarwild und Schäden durch höhere Gewalt abgesichert. Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus das Risiko für Vandalismus und Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle mit dem Anhänger entstehen, ab. Um Unfälle zu vermeiden, sollten die besonderen Regeln, die für Fahrten mit Anhängern gelten, sorgfältig beachtet werden und das Fahrzeug vor Abfahrt nochmals technisch durchgecheckt werden. Mit einem Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug darf im öffentlichen Raum maximal zwei Wochen an einem bestimmten Ort geparkt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind speziell dafür ausgewiesene Parkplätze. Falls der Anhänger innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn geparkt wird, muss dieser mit einer Parkwarntafel oder einer anderen Lichtquelle deutlich kenntlich gemacht werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass weder auf der Ladefläche, in Wohnanhängern oder im Laderaum von Anhängern Personen mitgenommen werden dürfen.
Fahrstil an die ungewohnten Abmessungen anpassen
Beim Fahren mit Anhänger ist der Bremsweg deutlich länger als beim herkömmlichen Auto. Gebremste Anhänger, die von einem PKW gezogen werden, verfügen in der Regel über eine selbsttätig wirkende Auflaufbremse. Wird das Zugfahrzeug gebremst, wird gleichzeitig die Auflaufbremse bedingt durch das Gewicht des auflaufenden Anhängers zusammengeschoben, sodass die mechanischen Bremsen des Anhängers automatisch betätigt werden. Da manche Anhängertypen nicht zwischen Bremsen und Rückwärtsfahren unterscheiden können, besteht das Risiko, dass eine Auflaufbremse auch versehentlich beim Rückwärtsfahren auslösen wird. Deshalb sind diese Anhängermodelle mit einer Rückfahrsperre ausgestattet, die zuvor verriegelt und entriegelt werden muss. Aufgrund der ungewohnten Abmessungen wird vor allem unerfahrenen Fahrern empfohlen, vorsichtig und umsichtig zu fahren und den eigenen Fahrstil an das höhere Gewicht der Fahrzeugkombination anzupassen. Beim Fahren mit Anhänger sollte bedacht werden, dass deutlich mehr Platz benötigt wird, das Beschleunigungsvermögen wesentlich geringer ist und der Überholweg erheblich länger wird. Vor allem an Durchfahrten oder Engstellen sollte der besondere Platzbedarf des Anhängers beachtet werden. Es empfiehlt sich daher, sich schon vor Fahrtbeginn über die Fahrstrecke sowie über mögliche Ausweichrouten zu informieren. In Kurven sollte mit Wohnanhänger besonders vorsichtig gefahren werden, da der Anhänger in einem wesentlich engeren Kurvenradius rollt als dessen Zugfahrzeug.