Gerade in den Sommermonaten, wenn Stell- und Campingplätze nahezu überall ausgebucht sind, mag es verlockend erscheinen, in der freien Natur zu campen. Egal, ob du deinen Wohnwagen am Strand abstellst, mit deinem Wohnmobil die Nacht im Wald verbringst oder es dir auf einem freien Wiesenstück am See gemütlich machst: Wildcampen, also das “Freistehen” außerhalb von vorgesehenen Camping- oder Stellplätzen ist grundsätzlich verboten. Es empfiehlt sich daher immer, auf einem Stellplatz oder Campingplatz zu übernachten.
Wir klären über Hintergrunde, Detail-Regelungen in den Bundesländern und Bußgelder beim Wildcamping auf.
Wildcamping: Die Regelungen im Detail
Grundsätzlich ist das Wildcampen in Deutschland verboten. Der Hauptgrund dafür ist der Eingriff in die Natur. Gerade beim Camping mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen im Wald kann das empfindliche Ökosystem geschädigt werden. Das gilt nicht nur fürs Campen im Wald oder auf dem Parkplatz, sondern auch für das Freistehen an einem See.
Obacht: Auch das illegale Campen auf einem Privatgelände ist verboten. Nicht immer ist gleich erkennbar, ob es sich bei der anvisierten Stelle um Privatgelände handelt. Du riskierst hier nicht nur eine herbe Geldstrafe, sondern auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Kleine Ausnahmen: In vereinzelten Bundesländern ist das Wildcamping erlaubt, wenn du eine Genehmigung des Waldbesitzers einholst. Den Waldeigentümer zu ermitteln, ist jedoch eine komplexe Angelegenheit. Du solltest daher auf Wildcamping besser verzichten und einen Camping- oder Stellplatz buchen.
Das wird teuer: Bußgelder beim Wildcampen
Wie hoch die Bußgelder für das Wildcampen ausfallen, hängt vom jeweiligen Bundesland und davon, ob du nur einen Wohnwagen oder ein Zelt aufstellst oder ob du mit dem Wohnmobil parkst oder zeltest. Auch die Dauer des Wildcampens spielt eine Rolle. Stellst du ein Wohnmobil oder ein Zelt außerhalb geschützter Flächen ab, können je nach Bundesland Strafen von 10 bis 250 Euro drohen.
Deutlich teurer wird es, wenn du in einem Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet wild campst. Wirst du erwischt und aufgefordert, deinen Standort zu verlassen, kommst du oft mit einer Verwarnung und einer geringen Geldstrafe davon. Weigerst du dich allerdings, den Platz zu verlassen, kann das richtig teuer werden. In einigen Bundesländern drohen sogar Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Die Höhe der Geldstrafen ist in den Bußgeldkatalogen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Weitaus günstiger und sorgenfreier ist es daher, ganz legal eine Parzelle auf einem Stell- oder Campingplatz zu buchen. Empfindliche Geldstrafen gelten vor allem dann, wenn du nicht nur dein Wohnmobil parkst oder zeltest, sondern auch noch in der Natur ein offenes Feuer machst. Auch hier gilt, dass die Strafen je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen.
Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit: Eine Nacht ist erlaubt
Mit dem Wohnmobil darfst du zwar überall parken, wo kein explizites Verbot gilt, doch darfst du dort nicht übernachten. Allerdings gibt es eine Ausnahme zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.
Bist du müde vom Fahren, darfst du dich erst einmal ausruhen. Du darfst jedoch nicht länger als zehn Stunden bleiben. Eine Nacht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit bedeutet, dass du im Wohnmobil bleibst, die Campingmöbel nicht auspackst und auch nicht außerhalb des Wohnmobils, auf dem Parkplatz, eine Mahlzeit einnimmst.
Schnell kann aus der Übernachtung sonst eine genehmigungspflichtige Sondernutzung werden. Um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung handelt es sich, wenn du mehrere Nächte auf einem öffentlichen Parkplatz verbringst. Du nutzt den Parkplatz dann zu Wohnzwecken. Stellst du dein Wohnmobil auf einem Privatgrundstück ab, benötigst du die Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Übernachtungen in Brandenburg und Schleswig-Holstein für nicht-motorisierte Camper
In den Bundesländern Brandenburg und Schleswig-Holstein ist es erlaubt, eine Nacht in der Natur zu verbringen – allerdings nicht mit dem WOMO oder Wohnwagen, sondern nur als nichtmotorisierter Wanderer. Davon wiederrum ausgenommen sind folgende Bereiche:
- Naturschutzgebieten
- Nationalparks
- Nationalen Naturmonumenten
Du musst privatrechtlich dazu befugt sein. Eine Rechtsvorschrift darf der Übernachtung in der Natur nicht entgegenstehen.
Ähnlich sieht es in Schleswig-Holstein aus. Es gibt dort ungefähr 20 Übernachtungsplätze in der Natur, die du für eine Nacht nutzen darfst. Voraussetzung ist auch hier, dass du nicht motorisiert bist.
Unterschied zwischen Wildcampen und Biwakieren
Bei den erlaubten Übernachtungen außerhalb von öffentlichen Zeltplätzen in den Bundesländern Brandenburg und Schleswig-Holstein handelt es sich genau genommen nicht um Wildcampen. Du darfst dort nicht motorisiert sein, sondern nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sein. Das gilt als Biwakieren.
Fazit: Besser einen Stellplatz buchen
Auf das Wildcamping solltest du verzichten. Während in einigen Bundesländern streng geregelte Verbote fürs Wildcampen gelten, sind die Regelungen in anderen Teilen des Landes eher schwammig. So oder so bewegst du dich beim Freistehen aber immer in einer rechtlichen Grauzone und riskierst mitunter eine saftige Geldstrafe.
Du bist in jedem Fall auf der sicheren und bestimmt auch entspannteren Seite, wenn du rechtzeitig einen Stellplatz buchst. Auf stellplatz.info stehen dir europaweit mittlerweile knapp 17.000 Stellplätze mit echten Camper-Bewertungen zur Auswahl. Viele davon kannst du sogar direkt buchen.