Eine Reise mit dem Wohnmobil erfordert zahlreiche Vorbereitungen. Nicht nur technische Aspekte wie die Bremsen oder die Fahrzeugbeleuchtung müssen vor dem Start sorgfältig überprüft werden, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten. Auch individuelle Vorschriften zur Beladung gilt es zu recherchieren. Bei Verstößen drohen nicht nur satte Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg. Besonders teuer wird es für Reisende, die für ihr Fahrzeug keinen ausgewiesenen Stellplatz nutzen und stattdessen wild campen.
Achtung Kostenfalle: Bei wildem Campen drohen hohe Geldbußen
Der Wunsch nach Freiheit ist unter Campern groß. Flexibel unterwegs sein und einfach dort übernachten, wo es am schönsten ist. Diese Vorstellung klingt verlockend, wird in der Realität aber schnell richtig kostspielig. Laut Angaben im „Bußgeldkatalog Wohnmobil“ kann wildes Campen mit einem Reisemobil eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Aufgrund der mangelnden Transparenz in der deutschen Gesetzgebung ist oft nur schwer nachzuvollziehen, ob und wo das Campen mit Wohnmobil abseits klassischer Campingplätze tatsächlich erlaubt ist. Dennoch ist es im Grunde ganz einfach.
Zunächst regelt das sogenannte Betretungsrecht die Nutzung fremder Flächen zu Erholungszwecken wie beispielsweise offenes Gelände oder Wälder durch die Allgemeinheit. Gemäß dem Betretungsrecht dürfen Bürger freie Landschaften zur Erholung nutzen. Beim Übernachten ist dahingehend aber schnell Schluss mit der Erlaubnis: Die rechtliche Grauzone beginnt bereits beim Übernachten mit Schlafsack und Isomatte. Während das teilweise geduldet wird, ist das Campen in der freien Natur mit Zelt oder gar Wohnmobil verboten. Das trifft auf Naturschutzgebiete gleichermaßen zu wie auf sonstige Wälder, Felder und Wiesen.
Gut zu wissen:
- Wer sich nicht häuslich einrichtet (z. B. im Freien aufgestellte Campingmöbel) und die lokalen Parkvorschriften einhält, darf sein Wohnmobil an ordnungsgemäßen Stellen parken, um zu schlafen und so seine Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen.
- Diese Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit stellt kein wildes Campen dar, sondern erlaubt das Parken seines Reisegefährts zum Übernachten.
- Etwa zehn Stunden gelten als gestatteter Zeitraum.
Die Details sind Ländersache
Wer hohen Strafen und im Ernstfall sogar einer Anzeige vorbeugen möchte, sollte sich zum einen mit den Naturschutz- und Waldgesetzen des jeweiligen Bundeslandes auseinandersetzen. Jedes Land hat seine eigenen Regeln, sodass es zu Abweichungen kommen kann. Zum anderen sind Naturliebhaber gut beraten, nach alternativen Lösungen Ausschau zu halten. Nur weil wildes Campen hierzulande verboten ist, muss nicht zwangsläufig auf ein naturnahes Quartier verzichtet werden. Die Lücke zwischen stark frequentierten Campingplätzen und unkonventionellem Camping wird vielerorts durch sogenannte Pop-up Camps geschlossen. Bei diesen „Camps“ handelt es sich um freie Flächen, die zuvor ungenutzt waren und zu Abstellplätzen für Camper umfunktioniert wurden. Die oft sporadisch eingerichteten Flächen sind ideal für Selbstversorger.
Darüber hinaus lohnt sich die gezielte Suche nach Stellplätzen auf Bauernhöfen und Weingütern. In Deutschland gibt es hunderte Anbieter, die Besitzern von Wohnmobilen das Übernachten auf ihrem Grundstück erlauben und sich über Besuch freuen. Eine attraktive Win-win-Situation, denn auch die Grundstücksbesitzer profitieren vom Zulauf. Nicht selten ist der Stellplatz auf Höfen und Co. sogar kostenlos.
Richtig beladen und sicher fahren
Neben dem Campen auf verbotenen Flächen müssen Wohnmobilbesitzer Fehler bei der Beladung vermeiden, um keine Bußgelder zu riskieren. Doch die Strafzahlungen sind längst nicht der drängendste Grund für einen kritischen Blick auf das Gesamtgewicht: Eine Überladung ist mit nicht zu unterschätzenden Gefahren für sich und andere verbunden. Die Risiken reichen vom verlängerten Bremsweg bis zur Instabilität des Fahrzeugs in Kurven. Kommt es zu einem Unfall, müssen Fahrzeugführer mit Geldbußen rechnen. Zudem kann die Versicherung Probleme machen und die Schadensregulierung verweigern. Wie sich die zulässige Nutzlast – also das zuladbare Gewicht – ermitteln lässt, erklärt die deutsche Prüfgesellschaft DEKRA online im Verbrauchertipp Überladen.
Beispiel für Geldbußen: Werden Wohnmobile bis 7,5 Tonnen um mehr als 20 Prozent überladen, müssen Reisende 95 Euro Bußgeld zahlen und erhalten eine Eintragung von einem Punkt ins Fahreignungsregister, das vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird.
Wer mit dem überladenen Wohnmobil im europäischen Ausland unterwegs ist, wird mit teilweise deutlich höheren Strafen und einer Nulltoleranzstrategie konfrontiert. Geldbußen im vierstelligen Bereich sind unter anderem in Österreich und Spanien möglich.
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